Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,176
BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60 (https://dejure.org/1963,176)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1963 - VII C 75.60 (https://dejure.org/1963,176)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1963 - VII C 75.60 (https://dejure.org/1963,176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1963, 627
  • DÖV 1964, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung über die Schankerlaubnissteuer (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59]) verbindlich und überzeugend dargelegt.

    Die Schankerlaubnissteuer hat ihre Rechtfertigung zum großen Teil dadurch verloren, daß die Erteilung der Betriebserlaubnis nicht mehr von einem Bedürfnis abhängig gemacht werden darf (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [193, 194]).

    Entschließt sich der Gesetzgeber, eine bestimmte Steuerquelle zu erschließen, andere Steuerquellen aber nicht auszuschöpfen, so ist der allgemeine Gleichheitssatz schon dann nicht verletzt, wenn einer der obengenannten Gründe die verschiedene Behandlung hinreichend motiviert" (BVerfGE 13, 181 [BVerfG 30.10.1961 - 1 BvR 833/59] [202/203]).

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60
    Die Zweigstellensteuer (§ 17 GewStG) verstößt nicht gegen das Grundgesetz (Bestätigung von BVerwGE 12, 140).

    Der Senat hat mit zwei Urteilen vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 140 und 171) und in weiteren Entscheidungen die Rechtsgültigkeit des § 17 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung vom 21. Dezember 1954 (BGBl. I S. 473) - GewStG - bejaht.

    Die Klägerin überschätzt die Bedeutung derjenigen Ausführungen in dem Urteil vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 140), die das wirtschaftliche Geschehen würdigen.

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60
    Das Bundesverfassungsgericht führt hier aus: "Der Gesetzgeber ist an den Grundsatz der Steuergerechtigkeit gebunden, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [70]).

    Er kann sich in der Ausübung seines Steuererfindungsrechts z.B. von finanzpolitischen, volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen oder steuertechnischen Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [81]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 331) über die Nichtigkeit von § 8 Ziff. 6 GewStG in der Fassung vom 30. April 1952 (BGBl. I S. 270) konnte der Senat bei seinen Urteilen vom 24. März 1961 noch nicht berücksichtigen.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60
    Die Anwendung dieser Grundrechtsnorm beruht jedoch stets auf einem Vergleich von Lebensverhältnissen, die nie in allen, sondern stets nur in einzelnen Elementen gleich sind, und es ist Sache des gesetzgeberischen Ermessens zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse er dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (BVerfGE 9, 3 [10 ff.]; 6, 273 [280]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60
    Die Anwendung dieser Grundrechtsnorm beruht jedoch stets auf einem Vergleich von Lebensverhältnissen, die nie in allen, sondern stets nur in einzelnen Elementen gleich sind, und es ist Sache des gesetzgeberischen Ermessens zu entscheiden, welche Elemente der zu ordnenden Lebensverhältnisse er dafür als maßgebend ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (BVerfGE 9, 3 [10 ff.]; 6, 273 [280]).
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvR 25/64

    Ausnahmen von der Gleichheit eines Hebesatzes für alle in einer Gemeinde

    Im Hinblick auf die feststehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Zweigstellensteuer (BVerwGE 12, 140 und 171; VII C 112 - 118.60 vom 14. Juli 1961; VII C 75.60 vom 8. März 1963 = Betrieb 1963, 753), die übrigens mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs übereinstimmt (BStBl 1961 III S. 407), war mit einer Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde zu rechnen.
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 133.60

    Rechtsmittel

    Mit dem Urteil vom 8. März 1963 - BVerwG VII C 75.60 - hat der Senat an dieser Auffassung festgehalten.
  • BVerwG, 20.12.1963 - VII C 82.60

    Rechtsmittel

    Mit demUrteil vom 8. März 1963 - BVerwG VII C 75.60 - hat der Senat an dieser Auffassung festgehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht